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Medieninhaber Angebote Annahme (Vertragsabschluss) Unverschuldete Behinderung Leistungsfrist und Termine Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst ohne unser Verschulden verzö-gert, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungs-termine entsprechend hinausgeschoben; hierdurch auflaufende Mehrkosten trägt der Besteller. Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; anderweitige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Verrechnung Übernahme Versand Ist keine besondere Beförderungsart vereinbart, steht uns die freie Wahl zu, wobei uns keine Ver-pflichtung zur Prüfung der billigsten Beförderungsart trifft. Eine Transportversicherung wird nur über Anordnung des Bestellers und auf dessen Kosten abge-schlossen. Preis Zahlung Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über Verlangen der Liefer-firma Teilzahlungen zu leisten. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Ist keine andere Ver-einbarung getroffen worden, so sind Rechnungen innerhalb von 14 (in Worten: Vierzehn) Tagen nach Ausstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Teilzahlungen werden zunächst auf Nebengebühren und die früher fällig gewordenen Verbindlichkeiten angerechnet, ungeachtet einer anderslautenden Widmung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Bestellers gegen die Lieferfirma mit der Forderung der Lieferfirma aus den er-brachten Leistungen ausgeschlossen. Eigentumsvorbehalt Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Diese aus der Veräußerung entstandene Forderung tritt der Kunde mit ihrem Entstehen an uns zur Sicherung aller unserer Forderungen ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware in der Art, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, wird der anteilsmäßige Werkslohn abgetreten. Auf Verlangen hat uns der Käufer den Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, welchem die Abtretung angezeigt werden kann. Werden auf diese Weise Beträge eingezogen, so gelten sie bis zur Zahlung des Kaufpreises für uns treuhändig verwahrt. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug des Bestellers (Kunde) sind wir berechtigt, einerseits die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und andererseits weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet unsere sonstigen Rechte die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle eines solchen Rücktrittes steht uns gegenüber dem Besteller / Kunde eine Abstandsgebühr in Höhe von 10 % des Preises jener Leistung zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche vorprozessualen Mahn- und Inkassospesen zu ersetz-ten. Rücktrittsrecht Gewährleistung Schadenersatz Erfüllungsort Gerichtsstand Es wird ausnahmslos die Anwendung österreichischen Rechtes für sämtliche Vereinbarungen und für allenfalls daraus entstehende Rechtsstreite vereinbart. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeine Ge-schäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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