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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Medison Textil GmbH Andernach
1. Allgemeines Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von uns abgegebene Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. 3. Lieferungen Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Andernach. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Ware wird unver- sichert versandt, wenn nichts anderes vereinbart ist. 4. Mängelrügen a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung für erkennbare Mängel. b) Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ansprüche auf Wandlung oder Schadensersatz, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. c) Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfaßt Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung des gelieferten Gegenstandes oder natürlichen Verschleiß entstanden sind. d) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. e) Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen. f) sofern Fremdleistungen seitens Medison in Anspruch genommen werden müssen, so gelten gleichfalls Lieferungsbedingungen des Vorlieferanten, die wir Ihnen auf Anforderung zukommen lassen. 5. Zahlung a) Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. b) Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar per Nachnahme rein netto. Bei Erteilung einer Bankabbuchungsermächtigung oder Vorkasse gewähren wir 3% Sonderrabatt. c) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf auflaufenden Verzugszinsen verwendet. d) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen. e) Druckaufträge auf Textilien sind grundsätzlich mit 50% des Rechnungsbetrags vor Arbeitsbeginn anzuzahlen. 6. Zahlungsverzug a) Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. b) Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. c) Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgend- einem laufenden Vertrage unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. 7. Motivschutz Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass das/die vom Auftraggeber gewünschte/n Motiv/e ein Schutzrecht (Warenzeichen o.ä.) eines Dritten verletzten. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen sich evtl. hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung weiterzuveräußern, daß er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Diese Abtretung gilt schon jetzt als von uns angenommen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Andernach. Als Gerichtsstand wird - auch für Wechsel- und Scheckklagen ausdrücklich Andernach vereinbart. |
