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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Medison Textil GmbH Andernach

1. Allgemeines
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt
sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen haben. Von uns abgegebene Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden
bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.

3. Lieferungen
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Andernach. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Ware wird unver-
sichert versandt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

4. Mängelrügen
a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle
Rügen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung
für erkennbare Mängel.

b) Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des
Minderwertes verpflichtet. Ansprüche auf Wandlung oder Schadensersatz, insbesondere für Folgeschäden,
sind ausgeschlossen.

c) Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfaßt Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material
oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport,
unsachgemäße Behandlung, Veränderung des gelieferten Gegenstandes oder natürlichen Verschleiß
entstanden sind.

d) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des
Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

e) Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen.

f) sofern Fremdleistungen seitens Medison in Anspruch genommen werden müssen, so gelten gleichfalls
Lieferungsbedingungen des Vorlieferanten, die wir Ihnen auf Anforderung zukommen lassen.

5. Zahlung
a) Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.

b) Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar per Nachnahme rein netto. Bei Erteilung einer
Bankabbuchungsermächtigung oder Vorkasse gewähren wir 3% Sonderrabatt.

c) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf
auflaufenden Verzugszinsen verwendet.

d) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des
Käufers ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

e) Druckaufträge auf Textilien sind grundsätzlich mit 50% des Rechnungsbetrags vor Arbeitsbeginn
anzuzahlen.

6. Zahlungsverzug
a)
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.

b) Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren
Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

c) Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine
wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgend-
einem laufenden Vertrage unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware
verlangen.

7. Motivschutz
Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass das/die vom Auftraggeber gewünschte/n Motiv/e ein Schutzrecht (Warenzeichen o.ä.) eines Dritten verletzten. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen sich evtl. hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt
der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung weiterzuveräußern, daß er
gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Diese Abtretung gilt schon
jetzt als von uns angenommen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns
einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen
noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Andernach.
Als Gerichtsstand wird - auch für Wechsel- und Scheckklagen ausdrücklich Andernach vereinbart.
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