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Die Firma UNIQUE GbR § 2 Vertragsabschluss Die Präsentation der Waren und die Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt noch kein verbindliches Angebot seitens UNIQUE dar. Erst die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden an UNIQUE zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Nach Aufgabe einer Bestellung wird an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail gesendet, mit der UNIQUE den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit UNIQUE kommt erst dann zustande, wenn diese das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. § 3 Preise und Versandkosten Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der bestellten Ware(n) abhängig sind. Nähere Einzelheiten zu den Versandkosten sind hier zu finden:„Versandkosten”. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Ausübung des Widerrufsrechts entstehen, trägt UNIQUE GBR, sofern der Kunde die Gegenleistung erbracht hat und der Wert der zurückgesandten Ware einen Betrag von 40,00 EUR übersteigt oder die Ware nicht der bestellten entspricht. Bei Ausübung des Widerrufsrechts werden auch die Versandkosten zurückerstattet. § 4 Zahlung Die Bezahlung erfolgt mittels PayPal, Vorkasse oder per Nachnahme (bei Bestellungen bis EUR 1.600,00). UNIQUE weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Post zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert. § 5 Zahlungsverzug Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist UNIQUE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls UNIQUE ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist UNIQUE berechtigt, diesen geltend zu machen. § 6 Aufrechnung Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von UNIQUE unbestritten sind. § 7 Zurückbehaltungsrecht Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 8 Lieferung (1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. (2) Von der UNIQUE auf ihrer Web Site angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt wurde. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Angaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet weitergehender Ansprüche der UNIQUE angemessen. (3) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von UNIQUE ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von UNIQUE unverzüglich erstattet. (4) UNIQUE kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Bestellers an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von UNIQUE unverzüglich erstattet. § 9 Günstige Versandart bei Rücksendung (1) Der Kunde wird gebeten, bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Der Besteller ist dazu nicht verpflichtet, kann jedoch durch die Rücksendung in der Originalverpackung verhindern, dass von ihm unter Umständen Wertersatz wegen der fehlenden Originalverpackung verlangt werden kann. (2) Der Kunde wird die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit für die Rücksendung wählen. Andernfalls ist er verpflichtet, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten selber zu tragen und gegebenenfalls UNIQUE zu erstatten. § 10 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von UNIQUE GBR. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen. § 11 Mängelrechte (1) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. (2) Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so wird der Kunde gebeten solche Fehler sofort gegenüber UNIQUE oder dem Mitarbeiter des Post/Paketdienstes, der die Artikel anliefert, zu rekalmieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings auf die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. (3) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. UNIQUE haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet UNIQUE nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung von UNIQUE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. (4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. (5) Sofern UNIQUE fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. (6) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an UNIQUE auf Kosten von UNIQUE zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. UNIQUE behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen. (7) Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. § 12 Schlussbestimmungen (1) Für diese Geschäftsbedingungen und die zwischen UNIQUE und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. (2) Hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und UNIQUE. (3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. (4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. |
