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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: März 2009 I. GELTUNGSBEREICH (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne II. PREISANGEBOTE (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auf tragsbestätigung
(3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass
(4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. auch im (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen III. RECHNUNGSPREIS Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (1) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber Bei Wechsel, Schecks oder Überweisungen ist jener Tag maßgeblich, mit dem (2) Bei Bereitstellung großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien (3) Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer
(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (5) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, V. ZAHLUNGSVERZUG (1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auf traggeber trotz (2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Auf -
Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der VI. LIEFERZEIT (1) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auf trages bei dem (2) Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (3) Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder (4) Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. (5) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher VII. LIEFERUNG (1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auf tragnehmers auf Rechnung und
(2) Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei VIII. SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN (1) Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet (2) Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach Telefonisch, via Fax oder E-Mail angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer Werden vom Auftraggeber via E-Mail Änderungen oder Korrekturen verlangt, so (3) Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen (4) Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des IX. ANNAHMEVERZUG (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder X. BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur
(2) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich (3) Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen drei Monate. (4) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das (5) Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei (6) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesent lichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von
(8) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil.
(9) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen
(10) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler
(11) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden
(12) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte (13) Können beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten
XI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs-
Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auf tragnehmer darüber hinaus auch nicht
(2) Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, (3) Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von
(4) Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in Betracht, so wird er in der (5) Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaf tungsgesetz resultierende Sachschäden
Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen
XII. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN (1) Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Für den Auftragnehmer besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Sollte eine Überprüfung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gef ordert (2) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke,
(3) Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt (4) Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der (5) Für die Übernahme vom Auftraggeber beigestellter Daten gelten zusätzlich Vom Auftraggeber ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 Anwendungsformate (z. B. Quark, Photoshop, InDesign usw.) bedürfen Mit den Daten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber einen Prüfdruck (1:1) Das Quellprofil der Daten und Auf einem Digitalproof muss ein Ugra/Fogra-Medienkeil CMYK-TIFF mitgedruckt
Auf dem Prüfdruck sind vom Auftraggeber zur Vermeidung von Fehlern folgende vom Auftraggeber gewünschte Text-, Layout- und Bildänderungen; Um Qualitätsminderungen zu vermeiden sind Bilder vom Auftraggeber unbedingt Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich Liefert der Auftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden (6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des (7) Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Aus stanzung, XIII. AUFTRAGSUNTERLAGEN (1) Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der (2) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber (3) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat
XIV. LAGERUNG VON DRUCKERZEUGNISSEN UND DGL., ARCHIVIERUNG
(1) Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe,
(2) Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer ausdrücklich
(3) Der Auftragnehmer verrechnet dem Auf traggeber die Einlagerung von fertigen Die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes bzw. sonstiger (4) Dem Auftragnehmer zustehende Produkte, insbesondere Daten und
XV. PERIODISCHE ARBEITEN Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten XVI. EIGENTUMSRECHT Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertrags erzeugnisses eingesetzten XVII. URHEBERRECHT (1) Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutz4 (2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das (3) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. (4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auf tragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich
XVIII. HAFTUNG DES MITTLERS Tritt ein Mittler des Druckauftrages im Namen eines Dritten auf, so haftet er für Der Mittler verpflichtet sich, die Rechte des Auftragnehmers auf seinen Geschäftsherrn XIX. EIGENTUMSVORBEHALT (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises (2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur für Geschäftsbeziehungen mit Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Auftraggeber Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auf traggeber nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen XX. RÜCKBEHALTUNGSRECHT Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapos itiven, XXI. NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung XXII. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND (1) Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes (2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auf tragnehmers. (3) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen XXIII. AUFTRAGSABMACHUNG Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen Ohne Gewähr! Anmerkung:Die Vereinbarung der Gerichtsstandklausel des Punktes XXII (2) und
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