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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Wir tätigen unsere Rechtsgeschäfte (z.b. Angebote, Verkauf, Lieferungen) nur zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
1.2 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsabreden
1.3 Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit. Zur Wirksamkeit der Zurückweisung dieser entgegenstehenden Bedingungen bedarf es einer nochmaligen ausdrücklichen Erklärung unsererseits bei oder nach Vertragsabschluss nicht.
1.4 Üben wir in der Geltendmachung unserer Rechte Nachsicht, so bedeutet dies keinen Verzicht für die Zukunft auf diese Rechte.


2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
2.2 Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.
2.3 Unsere Vertreter sind unsere Vermittler. Erklärungen unserer Vermittler binden uns nicht.


3. Preise

3.1 Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
3.2 Die in unseren Preislisten und Angeboten angegebenen Preise sind nur bei Einhaltung gewisser Mindestauftragswerte verbindlich. Bei Aufträgen zu darunter liegenden Werten, müssen wir uns daher zur Deckung unserer Auftragsbearbeitungskosten, die Berechnung einen Mindermengenzuschlages vorbehalten.


4. Lieferung

4.1 Die Lieferung folgt auf Gefahr des Käufers auch bei Benutzung eigener Transportmittel ab Lager Weigelshofen oder Werk ausschließlich Verpackung. 4.2 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken zu Lasten des Käufers auch dann, wenn der Transport zum Bestimmungsort für den Käufer franco erfolgt. Die Vereinbarung "franco" oder "frachtfrei" ist lediglich Verrechnungsgröße für den vereinbarten Kaufpreis.
4.3 Wenn wir einen Spediteur oder Frachtführer mit dem Transport der Ware zu dem von dem Verkäufer aufgegebenen Bestimmungsort beauftragen, handeln wir im Auftrage des Käufers und – soweit nicht anders verordnet – auf dessen Kosten.
4.4 Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftszeiten bzw. Kleindaten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es sich um ca. Angaben.
4.5 Wir schließen keine Versicherung für irgendein Risiko bei Erfüllung des Kauftraktes ab: es ist Sache des Käufers für Versicherung zu sorgen.
4.6 Bei Aufträgen mit Werbetexten etc. sind die gewünschten Texte stets in Maschinenschrift vorzulegen. Für Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Bei Vorlage von Ausführungsskizzen oder Korrekturabzügen ist die vom Besteller genehmigte Skizze alleine maßgebend. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu +/- 10% der bestellten Menge behalten wir uns bei bedruckter Ware vor.


5. Leistunbgshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der für uns erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen.
5.2 Bei höherer Gewalt, wie Krieg, Revolution, politische Umwälzung usw., Ferner bei solchen Umständen, für die uns ein Verschulden nicht trifft, wie z.B. bei Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen im eigen Betrieb oder im Betrieb des betreffenden Vorlieferanten u.a. sowie bei unvorhergesehenen Lieferungsschwierigkeiten im Betrieb des Vorlieferanten, von dem wir die Ware unsererseits beziehen oder bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten zum Abgangshafen oder einen sonstigen Abladeort und bei Verzögerung von Schiffsankünften usw., sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer uns gegenüber deswegen irgendwelche Rechte hat.
5.3 Bestreitet der Käufer das Vorliegen einer dieser Vorraussetzungen, so ist er dafür beweispflichtig.
5.4 Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten und uns nicht vorliegen. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns bzw. bei unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen.
5.5 Auch wenn keiner der in Ziffer 5.2 genannten Gründe eingetreten ist, wird uns ohne ausdrückliche Erklärung eine Nachfrist gewährt, welche der Dauer der Lieferungsfrist entspricht, längstens jedoch 8 Wochen beträgt. Erst nach Ablauf dieser Nachlieferungsfrist hat der Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Seine Rücktrittserklärung bedarf zu dieser Wirksamkeit der Schriftform.


6. Zahlung

6.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum unserer Rechnung vom Käufer ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, 2% Skonto auf den Artikelpreis. Druckpreise oder Lohkosten sind nicht Skontierbar. Bei Selbstabholung aus unserem Lager berechnen wir keine Transportkosten. Die Ware wird kostenfrei max. 2 Wochen eingelagert. Sie erhalten die Information das Ihre Ware zur Abholung bereit steht über die Rechnung.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
6.3 Soweit wir Skonto gewähren, ist Vorraussetzung, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.4 Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt als Verzugszinsen bis zu 5% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
6.5 Sofern der Kunde Kaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Bei Verzug sind alle offen stehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Die vorstehenden Rechte erlöschen auch dann nicht, wenn in vorgegangenen Fällen Stundung gewährt ist.
6.6 Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, das die Kreditverhältnisse des Kunden für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis Vorrauszahlung der Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden.
6.7 Entweder von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftige festgestellte Gegenansprüche geben dem Käufer kein Aufrechnungsrecht, Kaufleute auch kein Zurückbehaltungsrecht.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, unser Eigentum, auch wenn Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.3 Der Käufer tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab und zwar ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung, oder Verbindung und ob sie an einem oder mehrer Abnehmer veräußert wird.
7.4 Solange der Käufer seine Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns der im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch widerruflich. Der Kunde ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsrezessionen verpflichtet.


8. Mängelrüge

8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf ihre vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Eintreffen der Ware beim Kunden, bei uns schriftlich spezifiziert eingehen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung des §§ 377 ff. AGB.
8.2 Durch Verhandlung über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, das die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
8.3 Der Käufer verliert sein Recht auf eine Mängelrüge, wenn die Ware in irgendeiner Art und Weise verhindert worden ist.
8.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Waren, können nicht beanstandet werden.
8.5 Bei fertig konfektionierter Ware sind Druckschwankungen technisch nicht vermeidbar und können nicht beanstandet werden.
8.6 Bei Vorliegen von Mängeln- bei Geschäften mit Kaufleuten auch bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften- sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden wegen Mängelfolgeschäden abzusichern, leisten wir wie folgt Gewähr: die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind unter Ausschluss von § 480 BGB auf Minderung begrenzt. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Der Käufer kann jedoch verlangen, dass ihm evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten abtreten und dem Käufer mit den für die Durchführung von Regressansprüchen notwendigen Informationen versehen.
8.7 Für die Eignung von Waren zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir keine Gewähr.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist unser Sitz. Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Sitz unserer Firma. Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ist der Kunde Nichtkaufmann, so ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren der Sitz unserer Firma.


10. Sonstiges

10.1 Soweit in den vorstehenden Bedingungen Sonderregelungen für Kaufleute getroffen sind, gilt dies nur für Geschäfte mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört. Sofern Nichtkaufleute genannt sind, zählen hierzu auch Kaufleute, soweit der Vertrag nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört.
10.2 Sofern einzelne Teile dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, so bleiben die übrigen gültig mit der Maßgabe, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechen oder am nächsten kommen.

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