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                  Shirts and Stuff - Marion und Volker Roskosch GbR



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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Geschäften liegen unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 2. Angebot und Vertragschluss
Unsere Preisangaben sind freibleibend. Auch alle Angaben in unserer Preisliste binden uns nicht. Bestellungen gelten als Auftrag. Der Besteller ist hieran 10 Tage nach Eingang der Bestellung bei uns gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung. Bei Bestellungen, die einen Auftragswert von DEM 1000,00 bzw. EUR 500,00 überschreiten, sind mindestens 50 % des Gesamtauftragswertes als Vorkasse zu leisten. Kunden, die Leistungen und Waren in fremdem Namen bestellen, haften gesamtschuldnerisch neben dem Besteller für alle Verbindlichkeiten aus diesem Auftrag. Bei den uns zur Ausarbeitung übergebenen Unterlagen und Beschreibungen setzen wir voraus, dass in den einzelnen Positionen die genaue Beschreibung für das Projekt und für die Ausführung gegeben ist. Dies gilt insbesondere für In Auftrag gegebene Digital- und Textildrucke, sowie Bedruckungen sonstiger Feststoffe. Diese Aufträge führen wir ausschließlich auf Grundlage der vom Besteller gemachten Angaben durch. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben setzen wir dem Umstand entsprechende Standardeinstellungen voraus und führen den Auftrag mit diesen Angaben durch. Für Mängel, die auf diesen Angaben beruhen, übernehmen wir keine Gewährleistung, es sei denn, die Angaben sind nach dem jeweiligen Stand der Technik erkennbar falsch und dementsprechend nicht mängelfrei durchführbar. Im übrigen gilt für die Gewährleistung Ziffer 10. Führen falsche Angaben bei Auftragserteilung durch erforderliche Rückfragen beim Besteller oder durch sonstige Verzögerungen zur Überschreitung des Liefertermins, so kann der Besteller hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten.
3. Eigentums- und Urheberrecht
Der Besteller versichert, dass ihm im Falle der Übertragung von Arbeiten an einem Werk an uns, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, das Urheberrecht an diesem Werk zusteht. Er stellt uns somit jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechtes oder sonstigen Schutzrechtes frei. Letzteres gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit der Eigentumsübertragung an einem von uns gefertigten Werkstück - Original oder Vervielfältigungsstück - wird das Urheberrecht nicht übertragen. An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen und anderen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Driften nicht zugänglich gemacht werden.
4. Rechte an generierten Daten
Wir behalten uns alle Rechte an von uns generierten Daten und Bildvorlagen vor. Die elektronische Aufzeichnung (Digitalisierung und Datenspeicherung) ist Eigentum von Shirts and Stuff. Die Urheberrechte bleiben bei Shirts and Stuff.
5. Geheimhaltung
Shirts and Stuff verpflichtet sich zur Geheimhaltung jedes ihr übertragenen Auftrages und der darin enthaltenen Informationen. Alle Mitarbeiter von Shirts and Stuff unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
6. Archivierung
Digitale Kundendaten, die von Shirts and Stuff erstellt worden sind, werden während 7 Tagen kostenlos aufbewahrt. Wird eine längere Archivierung gewünscht, so ist dies gegen Verrechnung einer jährlichen Gebühr möglich.
7. Preise
Die Preise verstehen sich brutto (sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 16%) und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie gelten ab unserem Hauptgeschäft Schwetzingen. Nachträgliche Preiserhöhungen, die durch höhere Löhne, höhere Materialkosten usw., oder durch Preiserhöhungen der Lieferwerke bedingt sind, gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Maßgebend ist der am Tage der Lieferung gültige Preis. Ist der Besteller nicht Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gehen nachträgliche Preiserhöhungen zu dessen Lasten, wenn unsere Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll. Die gesamten Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.
8. Lieferfristen
Liefertermine Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig durchgeführt. Liefertermine sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Lieferungsverzögerung ist kein Grund für Annahmeverweigerung oder Schadensersatzanspruch. Zu vertretende Überschreitungen der Termine gewähren nur ein Rücktrittsrecht des Bestellers nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung. Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, es sei denn, die Terminüberschreitung ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Bei nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren Hindernissen außerhalb unserer Macht oder bei einem unserer Vorlieferanten, insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks und Verkehrshindernissen, können wir nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse während eines Lieferverzuges eintreten. Der Besteller kann hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten.
9. Versand
Versandkosten gehen grundsätzlich zu lasten des Bestellers/Empfängers. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Bestellers/Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und für Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Für Transportverzögerungen, verursacht durch Post, Kurier, Bahn und sonstige Frachtdienste, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
10. Gewährleistung
Etwaige Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Vorlage der Ware geltend gemacht werden. Schriftliche Anzeigen, die später als 8 Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen, gelten als verspätet. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer etwaigen Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Bei äußerlich beschädigten Sendungen ist es erforderlich, dass auf unser Verlangen ein Protokoll beigefügt wird. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Lieferung als bedingungslos ausgeführt. Der Besteller muss uns die Gelegenheit geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Ansprüche uns gegenüber wegen vermeintlich zu Unrecht zurückgewiesener Beanstandungen verjähren nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Bei Auftreten von Sachmängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder Mängel an den gelieferten Gegenständen nachzubessern. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen von zur Verarbeitung übergebenen Unterlagen (Filme, Bilder, Vorlagen jedweder Art usw.) wird nur für den unbelichteten Materialwert übernommen. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Vor allem die Geltendmachung ideeller Werte ist ausgeschlossen. Ebenso wird keinerlei Haftung übernommen, für Schäden, die durch Bekannt werden von Informationen, die uns zur Bearbeitung eines Auftrages gegeben wurden, entstehen. Der Abschluss von Versicherungen für Transport, Feuer, Diebstahl, Beschädigungs- und Verlustrisiken ist Sache des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Weiterhin werden Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Minderungsrechte sind jedoch gegeben bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung/Nachbesserung. Der Ausschluss von Ansprüchen auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung gilt auch für den Fall, dass die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Nachfolge- oder mittelbare Schäden: Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind. Wir sind von unserer Gewährleistungspflicht solange entbunden, als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse an den Besteller ab. Da sich Farben im Laufe der Zeit verändern können, leisten wir bei Farbveränderungen an unseren Produkten keinerlei Ersatz. Ist der Besteller nicht Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, haften wir für Mängel der Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt unter dem Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt: Bei berechtigten Mangelrügen hat der Besteller Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung binnen einer von ihm zu bestimmenden ausreichenden Nachfrist. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserungen kann er Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Ware inzwischen be- oder verarbeitet ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Besteller ist zu einer Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit hierdurch das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Besteller uns schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche nach Satz 1 das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Der Besteller ist verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand unentgeltlich für uns zu bewahren. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe der uns zustehenden Forderungen ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Der Besteller hat auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Das Recht auf Wegnahme einer Einrichtung bleibt ausdrücklich aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für die Rückgängigmachung des Vertrages.
12. Zahlung
Rechnungsbeträge unter DEM 250,00 bzw. EUR 125,00 sind sofort bei Rechnungsstellung zahlbar. Die Abwicklung von Geschäften über unseren Internetshop erfolgen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauszahlung. Nachnahme- und sonst anfallende Gebühren hierfür gehen zu Lasen des Käufers. Sonstige Zahlungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung und Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Wir sind berechtigt, bei Überschreitungen dieser Zahlungsfrist nach vorheriger Mahnung unter Fristsetzung von 7 Werktagen Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren nachweisbaren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare oder zurückbehaltene Gegenforderung nicht von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig festgestellt worden ist, Bei vereinbarter Zahlung durch Wechsel oder Scheck werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel ferner mit der Maßgabe, dass sie bundesbankdiskontfähig sind. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind mit der Übergabe des Wechsels an uns in bar zu zahlen, Wechselprolongationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sicherheiten, die uns gegeben werden, haften für alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen. Sie sind erst zurückzugeben, wenn alle Forderungen, für die sie haften, erloschen sind, Bei Sicherheitsleistungen durch Bankbürgschaft sind die Kosten hierfür vom Besteller zu tragen.
13. Zahlungsverzug
Kommt der Besteller während der Geschäftsverbindung mit uns mit einer Zahlung in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit zu vermindern geeignet sind oder eine ungünstige Beurteilung der Kreditwürdigkeit zur Folge haben, so sind wir berechtigt, sämtliche Zahlungen, die uns geschuldet werden, sofort fällig zu stellen. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten oder weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des vereinbarten Preises abhängig zu machen und, falls der Besteller dieser Forderung nicht nachkommt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir in diesem Fall auch berechtigt, unseren verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die uns die gegebenen Sicherheiten zu verwerten. Bezüglich noch nicht fälliger Wechsel sind wir berechtigt, sofortige Zahlung der Wechselsumme Zug um Zug gegen die Rückgabe des Wechsels oder Sicherstellung der Wechselsumme nach unserer Wahl zu verlangen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 4 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbaren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 14. Vertragsaufhebung und Nichtabnahme
Wird ein abgeschlossener Vertrag in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben, so ist uns eine Entschädigung von 30 % der Abschlusssumme zu zahlen. Nimmt der Besteller Ware aus irgendeinem Grunde nicht ab, so bleibt unser Anspruch auf Zahlung davon unberührt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Ausführung von Arbeiten und Zahlung ist unser Geschäftssitz in Schwetzingen. Als Gerichtsstand wird unter den Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozessordnung das Amtsgericht Schwetzingen vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Urkundenprozesse. Sie gilt im übrigen für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.
16. Sonstige Bestimmungen Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit, in dessen Rahmen die Bedingungen gelten, nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten.
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