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Widerrufsrecht Maaß Werbung Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die von beiden Vertragsparteien empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder nur teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dieses gilt bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung, wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Sie können eine Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigen könnte. Die Kosten der Rücksendung beschädigter oder falsch gelieferter Ware trägt grundsätzlich der Versender. Wir akzeptieren nur frei gemachte Pakete und erstatten Ihnen die Versandkosten dann zurück. Ausschluss des Widerrufsrechtes Bei Waren, die auf Kundenwunsch angefertigt beziehungsweise bearbeitet werden, wie z.B. bei bedruckter Ware, ist das Widerrufsrecht des Bestellers ausgeschlossen. |
