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1. Angebot und Abschluß
Alle Angebote sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit,
sowie die finanzielle Unternehmenslage.
Bei telefonischem Auftrag gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Offensichtliche Irrtümer
oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt
werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem
Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

2. Preise
Die Preise gelten je nach Lieferung ab Versandbüro in EUR bzw. geltender Währung. Die Preise
für Privatkunden verstehen sich inkl. der zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer.
Für Gewerbekunden verstehen sich alle Preise zzgl. der zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung. Die Lieferung ist erfolgt mit Übergabe der
Sendung an die Post oder den Frachtführer, ebenso bei vereinbarter Bereitstellung zur
Verfügung des Käufers. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich ab Bestellung. Die Ware bleibt bis
zur endgültigen Bezahlung Eigentum der KOMET GmbH.

4. Mängelrüge
Offene Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware bei uns geltend zu machen.
Nach Ablauf von zwei Wochen nach Empfang der Ware gilt diese in jedem Falle als genehmigt.
Handelsübliche oder geringe technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe
und Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Versteckte Mängel sind nach Entdecken
unverzüglich bei uns geltend zu machen. Mängelrügen, die nach dieser Bestimmung verspätet
erhoben werden , können nicht berücksichtigt werden.
Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Lieferung mangelfreier Ersatzware
innerhalb angemessener Frist. Ist die Nachlieferung erneut zweimal fehlgeschlagen, ist der
Käufer zur Minderung berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalte
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand (auch Musterteile) vor, bis
sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind.

6. Zahlung
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf rückständige Verpflichtungen verrechnet. Als
Zahlungseingang gilt der Tag der Barzahlung oder der Gutschrift auf unserem Bankkonto.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
Alle Zahlungen haben spesenfrei am Fälligkeitstag zu erfolgen. Wechselkosten und
Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten
erst als an den Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar
verfügen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen nach dem Sollzins unserer
Hausbank. Vorzinsen können nicht gewährt werden.
Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bzw. der Einrede des nichterfüllten
Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, wenn nicht Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind oder von uns ausdrücklich bestritten werden. Die Abtretung von
Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

7. Allgemeines
Die vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für die künftigen
Abschlüsse aus der Geschäftsverbindung.
Wir sind berechtigt, die aus dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten des
Käufers für eigene Zwecke zu speichern, zu verändern, zu übermitteln und zu löschen. Der
Käufer verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung bei erstmaliger Speicherung von Daten
zu seiner Person. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.

8. Auftragsabwicklung
Die Aufträge müssen in schriftlicher Form vorliegen.
Die Aufträge müssen vom Kunden unterzeichnet sein.
Aufträge bis 500,– EUR Brutto benötigen keine Anzahlungen.
Erstkunden müssen die Auftragsumme als Nachnahme oder im voraus bezahlen.
Vorauszahlende Kunden werden erst bei Geldeingang beliefert, das heißt die Ware wird erst
nach Geldeingang verschickt.
Bei Neukunden Aufträgen in Kurzwaren und Werbetextilien ist vom Kunden eine Anzahlung in
Höhe von 40 % von der Bruttosumme zu leisten. Die Restsumme nach Erhalt der Ware.
Der Auftrag gilt von uns als angenommen wenn die Anzahlung auf eines unserer Konten gutgeschrieben
ist. Sonstige Zahlungsziele wie im Angebot.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur
Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor vollständiger
Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere
Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum
Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und
ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die
Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits
jetzt an uns abgetreten.

10. Lieferungen
gelten ab Werk soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen
wir keine Verbindlichkeiten für billigsten oder schnellsten Versand.
Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des
Auftraggebers vorgenommen.

11. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene
Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit
dem Tage, an dem die Ware das Werk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert
wird.
Für die Dauer der Prüfung der Korrekturen, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den
Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber
nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche
wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb
wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch
Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der
Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von
der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung
der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten
oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

12. Lieferverzug
Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen
Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen
Gewinns kann er nicht verlangen.

13. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte des § 326 BGB
zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und
hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach
Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisierten Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand
infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir
berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf
Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

14. Beanstandungen
sind nur innerhalb 5 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers
zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden
sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung
führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden.
Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann
gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem
die Ware das Werk verlassen hat, bei uns eintrifft.
Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu
liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als
geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichts
mäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.

15. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein
verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem
Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen
vebleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, bei uns.
Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen
Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen
Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.
Werkzeuge, Druckstücke, Repros, Reinzeichnungen (Original- und Duplikatklischees),
Prägeplatten, Bandstahlschnitte, Druckplatten etc. bleiben unser Eigentum auch dann, wenn sie
anteilmäßig berechnet werden.
Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopienvorlagen an
den Besteller zu liefern.
Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des
Auftrags vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine
Haftung.

16. Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Standsiebe, Papiere, zur
Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte
Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat
der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche
Sorgfalt verlangt werden.

17. Korrekturabzüge und Andrucke
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben.
Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzlichen Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem
Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines
Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes
Verschulden.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckvorlagen gelten geringfügige Abweichungen vom
Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen
etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

18. Firmentext und Betriebs-Kenn-Nummer
Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere Betriebs-
Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen
Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

19. Mündliche Abmachungen
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
Verordnungen für Studien oder ähnlich Zwecke gelten nicht für unser Unternehmen. Aus einer
Verordnung heraus kann eine Zahlung der Rechnung nicht zurückbehalten werden. Sollte dennoch
ein

20. Retouren Annahme
Waren können nur in Rücksprache mit uns und unserer Erlaubnis zurück versandt werden. In
Absprache mit uns erhalten Sie eine Retouren Nummer und unseren Speditionsauftrag mit der
dann die Ware zurück versandt werden kann. Die Komet GmbH ist nicht verpflichtet den
Spediteur des Kunden oder irgendeinen in Auftrag zu geben. Unfreie gesendete Waren sind wir
nicht verpflichtet anzunehmen.

21. Musterungen
Wunschgemäße Musterungen können erst erstellt werden, wenn Aufträge bereits über den
Artikel vorliegen.
Sonderfärbungen oder Materialbeschaffungen für eine individuelle Musterung ohne bereits
vorhandenen Auftrag sind nicht durchführbar.

22. Lieferzeiten
Die Lieferzeit berechnet sich nach den Angaben der Sales Confirmation wenn bereits Auftrag
schriftlich vom Kunden vorliegt) aus China. In der Regel sind Lieferzeiten zwischen 6–8 Wochen
möglich. Zu Empfehlen ist um Missverständnisse zu vermeiden:
– eine Bestätigung aus China bei jedem Auftrag – sowie Bestätigung von uns an Kunden.
– Die Lieferzeit von 6–8 Wochen, gelten ab schriftlicher Freigabe des Musters vom Kunden.

23. Preisgarantien / Quota
Aufgrund der ständig ansteigenden Kosten der Airlines und Schiffe können keine Preisgarantien
gegeben werden. Zum Bespiel liegt der Preisanstieg der Airlines jährlich in den Monaten
Oktober, November und Dezember um 20 %. Januar bis September regulieren sich die Preise
wieder nach unten. Für Artikel die eine Einfuhrgenehmigung benötigen, können keine
Preisgarantien gegeben werden, da sich die Quota Artikel und Preise (FERN OST CHINA,
HONG KONG; QINGDAO) in Zeitabständen verändern.

24. Produktion
Bei order der individuellen Stoffe, Wolle oder ähnliches kann durchaus eine Überlieferung von
bis zu 10 % entstehen. Sicher wird der Kunde darüber zeitgemäß informiert. Diese bitten wir
unseren Kunden generell mit einzukalkulieren.

25. Material, Farben und Stickereien
Das Material kann die Stickqualität optisch beeinflussen. Einfärbungen vom Material in individuelle
Hausfarben sind von Gesamtmengen abhängig. Die Mindestmenge für Hauseigene Farben
in Pantone und/oder HKS liegen ab 5.000 Teilen. Demnach kann die Einfärbung in die
Hausfarbe computertechnisch überwacht werden. Bei kleineren Mengen unter
5.000 Teilen kann es Farbabweichungen geben, da diese nicht computer technisch kontrollierbar
sind. Bei schriftlichen Aufträgen mit geringeren Stückzahlen, erklärt sich der Kunde bis auf
schriftlichen Widerruf hiermit einverstanden.

26. Produktionsartikel
Aus Produktionstechnischen Gründen können Überlieferungen entstehen. Übernimmt der Kunde
die Überlieferungen nicht, behalten wir uns vor diese Artikel selbst an dritte weiter zu verkaufen.
Dies gilt auch für Lizenzartikel bzw. geschützte Logos.

27. Transportwege / Speditionen
Speditionen sowie Airlines geben keine Laufzeitgarantien bei Transportwegen. Wir geben keine
Laufzeit Lieferzeitengarantien. Im Falle von Kriegsausbruch, Terror, Streik oder ähnliche höhere
Gewalt übernimmt die Komet GmbH keine Haftung. Schadensansprüche aufgrund Verzug können
nicht geltend gemacht werden. Minimale Farbunterschiede stellen keinen
Reklamationsgrund dar. Reklamationen müssen innerhalb 7 Werktagen (einschließlich Samstage)
schriftlich bei uns eingehen, damit wir auch in China rechtzeitig bei unseren Partnern reklamieren
können. Stückzahl und Beschaffenheit (Kartonage) der Ware ist sofort nach Erhalt zu
Kontrollieren. Fehlendes muss schriftlich eingereicht werden, Kartonage Zustand muss vom
Empfänger Digital fotografiert werden. (Fotos bitte per Mail der Komet GmbH kostenlos zur
Verfügung stellen) für die Beweislage.

28. Zoll Kernöffnungszeiten
Zollbedingte Verlängerungen können von uns nicht beeinflusst werden.
Montag bis Donnerstag: 9.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 14.00 Uhr

29. Zahlungsziele
Es gelten im Angebot angegebenen Zahlungsziele der Komet GmbH.
Gerichtsstand ist Köln.

30. Feiertage Fern Ost
17. 01. – 10. 02. Chinese Neujahr Ferien (Betriebsferien ganz China)
01. 05. – 08. 05. und 01. 10. – 07. 10.

31. Bei Transporten
von Fern Ost oder sonst wo müssen die Kartonagen sowie die Ware vor folgenden Dingen von
dem Spediteur (bzw. von der Airline) geschützt werden.
Vor Nässe schützen, nicht Werfen, nicht Pressen, Achtung beim Abtransport mit dem
Gabelstapler.

32. Der Spediteur
wird hiermit darauf Aufmerksam gemacht, das er sich verpflichtet seinen Kooperationspartners
diese Richtlinien mitzuteilen und diese zu befolgen.
Zusätzlich kommen auf jede Kartonage Bilder von den oben aufgeführten Schutzmaßnahmen
der Kartonage.

33. Unsere Haus zu Haus Versicherung
wird sich jedem Schadenfall annehmen.

34. Bei Nichtbeachtung der Richtlinien
wird der Spediteur auch über die anfallenden Nachkosten zum Beispiel Umpacken, Kartonagen
Wechsel, Stunden Berechnung für Personal etc. haftbar gemacht, welche zuerst unsere
Versicherung übernimmt und sich die Kosten später bei dem Verursacher einholt. In dem Fall ist
die Spedition unser Ansprechpartner oder der zuständige haftende
Der Spediteur verantwortet sich für die Ware und für auf den Dokumenten stehende Stückzahl
der Ware bis an die Lieferadresse.
Im Wareneingang wird die Ware auf Beschaffenheit und Stückzahl von uns und vom Kunden
genauesten kontrolliert.

35. Sonstige Folgeschäden
die damit verbunden sind wird unsere Versicherung abdecken und sich diese beim Verursacher,
Spediteur wiederholen.

36. Preiserhöhungen
müssen rechtzeitig vom jeweiligem Lieferanten vorgelegt werden.

37. Einkäufe
werden nur getätigt bei den Unternehmen die unsere Richtlinien und Einkaufsbedingungen ausnahmslos
akzeptieren.

38. Mindermengenzuschläge
dürfen nur berechnet werden, wenn wir diese genehmigen.

39. Preiserhöhungen
(siehe auch Punkt 6) werden nur akzeptiert wenn diese vorher angekündigt werden, wann
Erhöhungen kommen werden, so das wir ggf. planen können.

40. Jede Ware
wird erst nach Ankunft in unserer Filiale nach Überprüfung nach vereinbarten Zahlungszielen
ausgeglichen.
Es Einkaufs - Zahlungsziele sind wie folgt.
10 Tage – 4 % Skonto, mindestens 30 Tage ohne Abzug.

41. Der Lieferant/Produzent
ist verpflichtet bei jedem Auftrag uns eine Auftragsbestätigung mit allen nötigen Informationen
zuzufaxen.
Das heißt: Volumen, Gewicht, Kartonanzahl, verbindlichen Termin.
Liegen uns diese Informationen binnen 5 Werktagen nicht vor kann der Auftrag
jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
Bei nicht Einhaltung der Termine ist die Komet GmbH berechtigt eine Konventionalstrafe bis zu
5 % von der Rechnungssumme abzuziehen.
41 a. Unterlieferungen sind nicht erlaubt. Werden trotzdem Aufträge unterliefert angeliefert,
werden von der Rechnungssumme 15 % abgezogen.
41 b. Überlieferungen sind nur bis zu 5 % erlaubt und dies nur mit Rücksprache.
41 c. Waren die in Deutschland bestickt werden, welche Artikel von uns zum Sticken der
Stickerei zur Verfügung gestellt werden, müssen bestmöglich behandelt werden.
Ein Muster muss in jedem Fall für die Freigabe kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sollten die Waren falsch bestickt werden oder schlecht bestickt sein, muss der Sticker bzw. in dem
Fall unser Auftragnehmer für den Schaden aufkommen.
Dabei wird unter Umständen der zeitgemäße Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Sollte ein Lieferant einen Stickauftrag den er von der Komet GmbH erhalten hat, diesen weiter
an einen Dritten übergeben, der später diesen dritten wechselt, akzeptiert die Komet GmbH
nicht jedesmal Stickkarten und Folgekosten.
0Es fallen nur einmal auf ein jeweiliges Logo Stickkartenkosten an.
Zulieferer die Unzuverlässigkeit oder Falschlieferungen machen werden für alle Kosten, auch
Nachfolgekosten die der Komet GmbH entstehen zur Verantwortung gezogen

42. Bei Terroranschlägen oder Krieg
übernehmen wir für die Ware die zu uns unterwegs ist keine Verantwortung.
Die Ware ist in unserem Verantwortungsbereich wenn diese von uns Empfangen wird, auf
Stückzahl und Beschaffenheit kontrolliert wird und dementsprechend in ordnungsgemäßen
Zustand weitergeleitet werden kann.

43. Die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche sind belanglos.

Gegenüber der Komet GmbH können (Punkt 12 betreffend) keine Schadenersatzansprüche jeglicher
Art geltend gemacht werden.
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