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Allgmeine Geschäftsbedingungen Die folgenden Rechte gelten nur für Kaufleute, Firmen, öffentliche Einrichtungen sowie für private Verbraucher (natürliche Personen), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, das ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Rechte für private Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sind in gesonderten Geschäftsbedingungen geregelt. Allgmeine Geschäftsbedingungen der textile konzepte Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf der Grundlage unserer im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. 1. Vertragspartner 2. Zustandekommen des Vertrages 3. Vorbehalt 4. Preise Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich Versandkosten. Durch Unzustellbarkeit oder Verweigerung der Annahme unserer Warenlieferung entstandene Versandkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei Lieferung in das Ausland gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine USt-ID-Nr. angibt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Währungsschwankungen oder Preisänderungen der Vorlieferanten eintreten. 5. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von uns zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt ab Freigabe der Muster durch den Auftraggeber. Ein Liefertermin kann sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel etc., verschieben. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die verzögerte Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 7. Gewährleistung, Haftung Erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Im Gewährleistungsfalle behalten wir uns das Recht zu zweimaliger Nachbesserung jeweils innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, haben Sie das Recht, Wandelung oder Minderung zu verlangen. Sofern eine Ersatzlieferung notwendig wird, erfolgt diese im Rahmen der üblichen Produktionslaufzeit. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar. Die in den Beschreibungen veröffentlichten Merkmale sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne. Druckfehler und Irrtümer sowie auch kurzfristige Preisänderungen können leider niemals ausgeschlossen werden. Ist im Einzelfall von uns eine besondere Eigenschaft der Ware zugesichert worden, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von dieser Zusicherung umfasst sind. Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach Kenntnis aller damaligen Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Geringfügige Abweichungen z.B. in den Farbtönen stellen keinen Mangel dar. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, u. a. für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller treten wir ab. Für eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche gegen uns bedarf es einer gesonderten, von uns schriftlich unterzeichneten Vereinbarung. Sollten innerhalb der Gewährleistungsfrist an der gelieferten Ware Mängel auftreten, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, ist dies uns unverzüglich anzuzeigen. 8. Rücktritt vom Kaufvertrag Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und aller unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten bzw. deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hinweise teilen wir Ihnen baldmöglichst mit. Sie können von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, können Sie zurücktreten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Sie mit Ihren Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. 9. Gutschriften 10. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung Sie sind nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt, bevor unsere Forderungen vollständig beglichen wurden. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware müssen Sie für die Wahrung unserer Rechte Sorge tragen und uns unverzüglich benachrichtigen. In einem solchen Fall und bei Zahlungsverzug haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Erwerbers, um im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an uns nehmen zu können. 11. Zahlungsverzug Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt. 12. Muster, Schutz der künstlerischen Arbeit 13. Auftragsablauf Jeder Entwurf wird Ihnen zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Sie haben das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder können (bei absoluten Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem von Ihnen in bisher gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. 14. Datenschutz 15. Informationen 16. Erfüllungsort 17. Anwendbares Recht 18. Gerichtsstand 19. Salvatorische Klausel |