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Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma H.u. M. Schwarz GmbH


 1.                     Erfüllungsort/Gerichtsstand


Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag sowie Gerichtsstand ist Saarbrücken.


 2.                     Vertragsinhalt


Alle Verkäufe werden zu bestimmten Lieferterminen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen.


Hieran sind beide Parteien gebunden. Die Preise im Angebot gelten bis zum angegebenen Zeitpunkt.                                                                


Artikel nach Vorlage des Kunden (Stickerei/Werbefahnen) werden von uns so gut wie möglich reproduziert. Geringe Abweichtungen in der Darstellung und Farbe, bedingt durch die technologischen Besonderheiten bei textilen Materialien, müssen wir uns vorbehalten. Auch bei derartigen Abweichungen liegt eine ordnungsgemässe Leistung vor. Eine eventuelle Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten geht hier zu Lasten des Bestellers.


Bei diesen speziellen Anfertigungen werden aus technologischen Gründen vereinbart :


Mehr- oder Minderlieferung    +/- 10%


                                                               (bei Fahnen mindestens 1 Stück)


Massdifferenzen                                   mit der üblichen Toleranz +/- 6%


 3.                     Lieferung


Die Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners mit den üblichen Verkehrsmitteln soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei entsprechender Auftragshöhe können Teillieferungen durchgeführt werden, die jeweils für sich zu Zahlungsverpflichtungen führen.


 4.                     Höhere Gewalt


Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.


 5.                     Mängelrüge


Beanstandungen gelieferter Ware sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware an den Lieferer abzusenden. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Rückempfang der Ware.


 6.                     Gewährleistung


1/ Für Mängel der Ware haften wir wie folgt : die Ware wird nach unserer Wahl nachgebessert, neu geliefert oder zum Fakturawert zurückgenommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die Ersatzstücke wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für die Ware. Haben wir Nachbesserungen oder Neulieferung gewählt und erfolgt die Nachbesserung bzw. Neulieferung nicht innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessenen Frist, so ist der Besteller zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.


2/ Wird ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ein Mangel durch Dritte behoben, so tragen wir keine Kosten.


3/ Zur Nachbesserung und zur Neulieferung sind wir solange nicht verpflichtet, als der Besteller mit der Kauf- Preiszahlung im Rückstand ist.


4/Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der Besteller den Mangel innerhalb von 7 Tagen schriftlich rügt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, wo der Besteller den Mangel erkannt hat oder bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.


 7.                     Eigentumsvorbehalte


Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes veräussern oder weiterverarbeiten. Jeder Pfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zu Gunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.


 8.                     Zahlung


Unserer Rechnungen werden zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt und sind wie folgt fällig :


- Stickerei, Fahnen, Zubehör usw.        10 Tage 3% Skonto


                                                               30 Tage netto


- Lohnveredlung, Fahnenwartung


   Aufträge unter 50.00 Euro  sofort netto


Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Depotzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesband-Diskontsatz, berechnet, oder dem Leitzinssatz der Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank.


 9.                     Sonstiges


Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis findet deutsches Recht (das Recht der Bundesrepublik Deutschland) Anwendung.

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