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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SPOTEX Vertiebs GmbH in 77749 Hohberg


І. Geschäftsbedingungen für Kaufverträge

 

§ 1 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Hohberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 2 Preise

 

Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listenpreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich netto in EURO, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang

 

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer.

 

§ 4 Lieferfristen

 

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung erforderlich ist. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer, trotz zumutbarer Sorgfalt, nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug.

 

Schadensersatz wegen Verzuges oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeit der Lieferung ist außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.

 

§ 5 Zahlungen

 

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur zum Zwecke der Erfüllung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz zu berechnen. Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derer, für die Ratenzahlungen oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung oder ein Zurückhaltungsrecht nur mit Gegenforderungen zu, die von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegenüber dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsvertriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag unserer Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

§ 7 Gewährleistung/Haftung

 

Bei begründeter Beanstandung steht uns die Wahl zwischen Wandelung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung frei. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung stehen dem Käufer die Rechte auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu. Für die von uns zu vertretenden Schäden haften wir nur, soweit uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder auf sonstigen Rechtsansprüchen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden beschränkten Weise.

 

§ 8 Motiv-Angebote

 

Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt.

 

§ 9 Abschließende Bestimmungen

 

a) Erfüllungsort ist Hohberg

 

b) Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung.

 

ІІ Geschäftsbedingungen für Werkverträge

 

Es gelten die Einheitsbedingungen für Textilveredelungsaufträge in der Fassung vom 23.01.1986 einschließlich der Ergänzungsbestimmungen, sofern nachfolgend keine Ergänzungen (§ 15 Abs. 5, § 25, § 26) oder Abänderungen (§ 14 Abs. 3, § 15 Abs. 2) vorgenommen sind.

 

§ 14 Mängelrüge

 

Abs. 3

 

Wegen Ware, die weiter be- oder verarbeitet worden ist, können Beanstandungen nur wegen solcher Mängel erhoben werden, die bei gehöriger Sorgfalt nicht erkennbar waren.

 

§ 15 Nachbesserung und Schadensersatz

 

Abs. 2

 

Macht der Veredler von der Möglichkeit der Richtigstellung, Umfärbung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen Gebrauch, so besteht die Entschädigungspflicht höchstens in der Übernahme der Ware zu Selbstkostenpreisen.

 

Im Falle des § 14 Abs. 3 besteht die Entschädigungspflicht höchstens im Ersatz des Wertes der Ware zu Selbstkostenpreisen.

 

Abs. 5

 

Sofern dem Veredler weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist jedwede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen an zugesicherten Eigenschaften verursachten Schäden und solchen Mangelfolgeschäden, gegen die der Besteller durch die zugesicherte Eigenschaften abgesichert werden sollte.

 

§ 25 Motive

 

Unsere Motive stammen von eigenen Designern sowie von verschiedenen Stickkartenherstellern. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass die Verwendung nicht die Rechte Dritter betrifft.

 

§ 26 Abschließende Bestimmungen

 

Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung.
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